Online ist jeder Freiwild

Die “Sperre” durch den Kernbereichsschutz betrifft vorrangig nur die Frage, ob die behördliche Maßnahme in einem Bereich stattfindet, der erhöhte Schutzanforderungen begründet, weil sich der Bürger dort besonders “sicher” sein darf, unbeobachtet zu agieren: Das wäre der Fall in der Privatsohnung oder - abgestuft - bei der Telekommunikation. Aktionen “mit” oder “auf” einem Computer, der an das Internet angeschlossen ist, zählen nicht dazu. Die zahlreichen Risiken, die heute mit der Internetnutzung erkennbar verbunden sind “holen” einen solchen Rechner aus dem “Kernbereich” heraus und machen ihn - grundrechtlich gesehen zur “Sozialsphäre”.

Diese Überlegungen führen letztendlich dazu, dass jemand, der private Daten auf seinem Rechner, der auch mit dem Internet verbunden ist, speichert, keinerlei Kernbereichsschutz für diese Daten in Anspruch nehmen kann. Datenschutz und Privatsphäre wären dann nur für jene noch eine Option, die sich selbst darum kümmern können – der vielfach angeführte DAU (Dümmster Anzunehmender User) wäre selbst schuld, wenn seine Daten ausspioniert werden.

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