Vielen Dank an alle meine treuen Leser, Kommentatoren und Verlinker ;) Ohne Euch hätte ich nie so lange durchgehalten. Doch jetzt ist Schluss mit dem WWWorker:

Sascha A. Carlin pflegt diese Website nicht mehr aktiv.

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Das Heise-Urteil - Ernüchterung

Eigentlich wollte ich ja nichts dazu schreiben. Zum einen war klar, dass das LG kein Grundstz-Urteil fällte, zum anderen waren die Verwicklungen diverser Pro- und Antagonisten schon babylonisch. Außerdem wollte ich den Unmengen an gefährlichem Halbwissen nicht vor dem schriftlichen Urteil und der professionellen Einschätzung eines oderer mehrerer RA nichts hinzufügen.

Wie sich jetzt also zeigt — und eigentlich eh klar war — wirds nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ja, heise.de wird als Mitstörer gesehen, aber eben nur heise.denur in diesem konkreten Fall und nur unter zwei Bedingungen: erstens Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Forums und zweitens Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen in diesem Forum.

RA Rogge kommt in einem Artikel bei golem.de zu dem Schluss:

Letztlich bleibt auch nach diesem Urteil die Einzelfallabwägung der Gerichte erhalten, die das redaktionelle Umfeld, den Artikel selbst und die entsprechenden Forenbeiträge werten müssen, um gegebenenfalls zu einer Haftung des Forenbetreibers als Veranlasser zu gelangen.

Meine zwei Eurocent: was auch immer dem LG durch den Kopf ging, als es die beiden o. g. Bedinungen ‘erfand’, frische Luft war es nicht. Wie auch immer, der Streit ist noch nicht beendet. Eines aber wird immer klarer: wer online Foren oder Blogs betreibt, sollte sich langsam Gedanken über eine Versicherung machen ;)

Weiterhin lesens- und klickenswert die Einschätzungen des law-blog sowie die Link-Sammlung von RA Heng.

PS: Wieso lese ich eigentlich an keiner Stelle in den mannigfaltigen Beiträgen zum Thema etwas von FUD?

One Response to “Das Heise-Urteil - Ernüchterung”

  1. Alex Says:
    April 27th, 2006 at 21:16

    Wie steht es denn nun eigentlich um den Grundsatz “nur der Webmaster der nachweislich über den Misstand informiert wurde muss haften”? Zumindest lief es doch meines Wissens vor diesem Urteil so, oder?