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Buchpreisaffären

22. Januar 2010

„Doch beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, dessen Mitglied er ist, wertet man die vermeintlichen Preisverstöße angesichts der Massenware Buch als entschuldbare Fehler“, so Stefan Schmid in seinem Artikel. Aber das nimmt Wienecke nicht hin: „Jeder andere Buchhändler würde im Auftrag des Börsenvereins eine Abmahnung in Höhe von 1000 Euro pro Buch erhalten. Nur Amazon nicht.“ Aber dann kommt es doch zu dicke: „Der dritte Band der Millionen-Bestsellerreihe Biss … erscheint im Februar 2008. Und bei Amazon ist das Buch um drei Euro günstiger. Selbst ein Brief des Carlsen Verlags habe nichts bewirkt“, so Wienecke gegenüber der Zeitung. Erstaunlich: Der Börsenverein hat versucht, ihn von der Klage abzuhalten, sagt der Buchhändler dem Blatt.

Na klar hat der Börsenverein versucht, den wildgewordenen Buchhändler einzufangen. Erstens ist Amazon der größte Buchversandhändler in Deutschland — wenn die sauer werden, brauchen auch Verleger richtig viel Zucker im Kaffee. Und zweitens gibt es genug Börsenvereinsmitglieder, die mit den Ausnahmen von der Buchpreisbindung ordentlich Geld verdienen.

Also besser keine schlafenden Hunde wecken.

(via BuchMarkt.de, Dithmarscher Landeszeitung online)

Bild: Alice Wiegand, CC-BY-SA.

Piraten knöpfen Apple 450 Mio. USD ab

14. Januar 2010

Sagt jedenfalls 24/7 Wall St. Da hat wohl jemand “Lügen mit Statistik für Fortgelaufene” an der VHS besucht, wa?

Offline bis 2010.

23. Dezember 2009

That’s all folks.

Kommt gut rein und so, ihr wisst schon ;)

Am Sonntag ist der Webshop geschlossen. Amen.

1. Dezember 2009

Der Schutz des Sonntags geht in Deutschland auf den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 zurück. Im Wortlaut besagt er:

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.

Dieser Wortlaut wurde im Grundgesetz in Artikel 140 übernommen, gemeinsam mit vier weiteren Weimarer Artikeln, die sich mit Religionsfreiheit und Kirche auseinandersetzen.

Dieses Jahr feiert diese Bestimmung ihren 90. Geburtstag.

Aus diesem Anlass entschied das Verfassungsgericht heute im Sinne der Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin, die gegen § 3 Abs. 1 Alternative 2, § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und 6 Abs. 1, 2 des BerlLadÖffG vom 14. November 2007 in Karlsruhe geklagt hatten.

Mit diesem Urteil wird es dem Land Berlin untersagt, alle vier Adventssonntage für verkaufsoffen zu erklären.

Die Evangelische Kirche in Deutschland frohlockt (im Video ab 1:40) entsprechend und verkündet, der Sonntag gehöre nach wie vor dem lieben Gott.

Dass man den Sonntag in Hannover sehr ernst meint, beweisst man, in dem man den Webshop des hauseigenen WerbeDiensts sonntags schließt.

WTF?!

In der handlichen Argumentationsliste der EKD findet man unter Punkt 5:

Der Sonntag ist ein freier Tag für die ganze Gesellschaft. Nach biblischer Tradition ist der Sonntag ein freier Tag für alle Menschen, nicht nur für die Mitglieder der Kirchen. Deshalb macht sich die Kirche für den arbeitsfreien Sonntag stark. Sie dankt allen, die an diesem Tag arbeiten, damit wir uns wohl und sicher fühlen können.

Ich wette, auf diesen feuchten Händedruck können Busfahrer, Polizisten, Feuerwehrleute, Krankenpfleger, Ärzte usw. gerne verzichten, wenn die Kirchen im Gegenzug ihr Monopol auf die Definition des siebten Tages der Woche aufgeben würden. Mal abgesehen davon, dass man statt dem Sonntag eben einen anderen Tag nicht arbeiten muss.

Hingegen würde ich gerne die Freiheit haben, hektisch bis zum Konsumkoma zu shoppen, wann ich es will.

So sieht man das auch bei der Zeit (nur um dann, der Leserdebatte willen, doch noch einzuknicken. #fail).

Wer sich übrigens wundert, wem der Haufen “e-…”-Domains gehört, der werfe einen Blick auf e-wie-evangelisch.de. Möge Gott verhindern, dass Katholiken auch noch ins Domainsgeschäft einsteigen. Bauernfänger hats im dem Gewerbe genügend, da könnten wir auf die zwei gerne verzichten.

ACAP, AP, Kommunismus und Paywalls

30. November 2009

Wir müssen dafür endlich ein funktionierendes System für Micropayment aufbauen, damit die Leser Inhalte ganz einfach in Mini-Beträgen bezahlen können.

Sagts, und schiebt nach:

Es wäre schlau, wenn sich da Verleger für die erforderlichen technischen Strukturen in einem großen Rahmen austauschten.

Und dann noch:

Darum brauchen wir ein Modell, in dem Verlage und Redaktionen mitprofitieren, wenn andere Plattformen - wie Google - mit diesen Inhalten ordentlich Geld verdienen. Das fordern mittlerweile 150 Verlage in der „Hamburger Erklärung“.

Die vierte Gewalt auf dem FUD-Trip nach Berlin. Klasse Lobbyarbeit …